
Übernachtungssteuer Berlin und Freiburg: Hotelbetreiber müssen zahlen
Hoteliers unterliegen vor Finanz- und Verwaltungsgericht
Hoteliers unterliegen vor Finanz- und Verwaltungsgericht
Höhere Entnahmesätze für Speisen und Getränke
Höchstgrenzen 2015
BFH-Urteil: keine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Vergnügungssteuersatz Berlin zu Recht angehoben
Gastwirte dürfen bei Versand oder Übereignung ausgewählter Lebensmittel an ihre Gäste den ermäßigten Steuersatz verlangen.
Gastwirte und Hoteliers können für die Bewertung des Vorratsvermögens die allgemein steuerlich vorteilhafte LIFO-Methode wählen.
Immer mehr Gäste lesen die Bewertungen anderer Gäste im Internet, bevor sie ein Hotel buchen.
Höchstgrenzen 2015
Seit dem 1.1.2015 gilt der Mindestlohn in der Gastronomie. Kennzeichnend für die Gastronomiebranche ist, dass viele der dort Beschäftigten freie Kost und Logis erhalten. Insbesondere bei Saisonarbeitern wird Kost und Logis im Regelfall auf das Arbeitsentgelt angerechnet.
Bei Saisonarbeitern darf auch unter dem Mindestlohn die Anrechnung von Kost und Logis die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 107 Abs. 2 Satz 5 der Gewerbeordnung - GewO). Daneben gelten unter dem Mindestlohn folgende Höchstgrenzen: Für Verpflegungsleistungen gilt ein Höchstbetrag von monatlich € 229,00 (Frühstück € 49,00, Mittag- und Abendessen jeweils € 90,00). Unterkunftsleistungen eines Hoteliers an Saisonarbeiter können bis zur Höhe von € 223,00 im Monat auf den Arbeitslohn angerechnet werden.
Stand: 28. September 2015