
Übernachtungssteuer Berlin und Freiburg: Hotelbetreiber müssen zahlen
Hoteliers unterliegen vor Finanz- und Verwaltungsgericht
Hoteliers unterliegen vor Finanz- und Verwaltungsgericht
Höhere Entnahmesätze für Speisen und Getränke
Höchstgrenzen 2015
BFH-Urteil: keine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Vergnügungssteuersatz Berlin zu Recht angehoben
Gastwirte dürfen bei Versand oder Übereignung ausgewählter Lebensmittel an ihre Gäste den ermäßigten Steuersatz verlangen.
Gastwirte und Hoteliers können für die Bewertung des Vorratsvermögens die allgemein steuerlich vorteilhafte LIFO-Methode wählen.
Immer mehr Gäste lesen die Bewertungen anderer Gäste im Internet, bevor sie ein Hotel buchen.
Vergnügungssteuersatz Berlin zu Recht angehoben
Die Vergnügungssteuer wird als örtliche Aufwandsteuer erhoben. Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen. Die Vergnügungssteuer wird erhoben u. a. als Kartensteuer zur Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen oder aber auch auf Spielautomaten als sogenannte Spielgerätesteuer.
Das Land Berlin hatte 2011 den Steuersatz von 11 % auf 20 % angehoben, also fast verdoppelt. Wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg jetzt in zwei Fällen entschieden hat, geschah dies zu Recht (Urteil vom 7.7.2015, 6 K 6070/12 und 6 K 6071/12). Gegen die drastische Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes ist vor dem Bundesfinanzhof ein Revisionsverfahren anhängig (Az. II R 19/14).
Mit Beschluss vom 19.8.2013 (BN 1.13) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass eine Vergnügungssteuer auf Glücksspiele nach Europarecht neben der Umsatzsteuer erhoben werden kann. Gastronomen zahlen also, z. B. auf Tanzveranstaltungen oder Filmvorführungen usw., beides: Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer!
Stand: 28. September 2015