Sörensen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Unser Honorar

Die Frage, was eine steuer- oder betriebswirtschaftliche Beratung kostet, ist ein im Mandantengespräch oft von beiden Seiten gemiedenes Thema. Wir wollen in dieser Frage eine offene Klärung im Gespräch herbeiführen, damit die Beziehung zwischen Ihnen und uns von Anfang an auf einer vertrauensvollen und kostentransparenten Basis geführt werden kann.

Grundsätzlich gibt es drei Honorierungsmöglichkeiten:

1. Abrechnung nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Für Steuerberater gibt es die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Honorarsätze steigen danach in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad sowie dem Gegenstandswert des jeweiligen Auftrages.

Prinzipiell kann man sagen, dass in unserer Kanzlei die steuerlichen Tätigkeiten  im Regelfall nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet werden. Wir nutzen hierbei die Handlungsspielräume aus der StBVV.

Für gerichtlich anhängige Fälle  bspw. sind die jeweils einschlägigen Gebühren als gesetzliche Untergrenze sogar vorgeschrieben, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine andere Honorarvereinbarung schriftlich für mindestens ein Jahr miteinander vereinbart haben.

2. Zeithonorar

Die Stundenvereinbarung stellt bei unseren Beratungen einen großen Baustein für viele unserer weiteren Tätigkeiten dar. Wenn beispielsweise ein Unternehmen gegründet, umgestaltet oder liquidiert werden soll oder wenn es um die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmern und Unternehmen geht, sind Pauschalsätze in aller Regel nicht kalkulierbar und Abrechnungen nach den Gebührenverordnung entweder unangemessen niedrig oder aber viel zu hoch. Hier bietet alleine das Zeithonorar eine den Interessen beider Vertragsparteien gleichzeitig gerecht werdende Vergütungsbasis. Die Höhe des Stundensatzes ist primär abhängig

  • von der Schwierigkeit Ihres Falles
  • seinem Gegenstandswert und
  • dem damit verbundenen Haftungsrisiko der Kanzlei.

Wir vereinbaren mit Ihnen Stundensätze, die sich je nach Leistung im folgenden Bereich bewegen:

  • laufende Steuerberatung 120,00 bis 140,00 €
  • laufende Buchhaltung 85,00 bis 100,00 €
  • Betriebswirtschaftliche Beratungen 150,00 bis 250,00 €

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Auslagenpauschale.  Sie erhalten von uns eine fallbezogene Abrechnung, aus der hervor geht welche Tätigkeiten wir für Sie erbringen durften.

3. Pauschalhonorar

Als dritte Möglichkeit kommt die Vereinbarung von Pauschalhonoraren in Betracht. Auch hier ist es unbedingt erforderlich, dass der Arbeitsaufwand für das konkrete Projekt von vornherein abgeschätzt werden kann. Pauschalhonorare sind ferner dann möglich, wenn für die alltägliche Beratung - z.B. die telefonische oder kurze schriftliche Beratung - bei einer langjährigen Mandatsbeziehung der gegenseitige Arbeitsaufwand abgeschätzt werden kann und zur Vermeidung von geringfügigen Über- oder Unterschreitungen von vornherein ein monatliches Pauschalhonorar festgelegt wird.

 4. Sonderfall: Erstberatung

Für unsere erste Beratung (hiermit gemeint ist nichts das Vorteils-Erstgespräch, da wir in diesem regelmäßig keine Beratung vornehmen, es sei denn Sie wünschen es ausdrücklich!), in der die die steuerlichen Fragestellungen summarisch analysiert und erste Hinweise zur Lösung der Problematik gegeben werden, berechnen wir die sogenannte Erstberatungsgebühr, die in der Gebührenverordnung auf 190,00 € netto begrenzt ist, vorausgesetzt, dass es bei dieser einen Beratung bleibt.

Kommt über die Erstberatung hinaus ein Mandatsverhältnis zustande, rechnen wir - je nachdem wie mit Ihnen vereinbart - nach StBVV, Zeit- oder Pauschalhonorar (s.o.) ab.

5. Unsere Rechnungsstellung

Grundsätzlich gilt, dass wir Ihnen nach Abschluss unserer Tätigkeiten eine Gebührenrechnung zusenden und Sie entsprechend bitten, diese umgehend zu begleichen.

Im Rahmen einer betrieblichen Mandatierung für die Finanzbuchhaltung sowie für den zu erstellenden Jahresabschluss berechnen wir monatliche Vorauszahlungen (mittels einer Dauerrechnung pro Jahr), die wir mit Ihnen der Höhe nach in einem persönlichen Gespräch vereinbaren, und ziehen diese zum 15. des Folgemonats per Basislastschrift im SEPA-Verfahren von Ihrem Konto ein. Eine Abrechnung über diese Tätigkeiten erfolgt einmal im Jahr (für die Finanzbuchhaltung im Februar/März des Folgejahres; für den Jahresabschluss nach Erstellung und Freigabe der Unterlagen durch Sie).

Die Lohnbuchhaltung berechnen wir hingegen nach einer festen Preistabelle monatlich und ziehen unsere Gebühren ebenfalls zum 15. des Folgemonats per Basislastschrift im SEPA-Verfahren von Ihrem Konto ein.

In Ausnahmefällen behalten wir uns das Recht vor, Aufträge erst nach einer entsprechenden Vorkasse anzunehmen.

Zögern Sie nicht, die Honorarfrage offen anzusprechen. Gerade im Fall unserer Honorierung wollen wir jederzeit offen und vertrauensvoll mit Ihnen umgehen, um so beiden Seiten atmosphärische Störungen und unliebsame Überraschungen zu ersparen.

Gedanken zum Honorar

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am günstigsten Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da die gekaufte Leistung, die ihr zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert und Leistung zu erhalten.

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu zahlen.

(Quelle: Stefan Lami, Autor aus Österreich 2012)

 

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